BUND-Landesverband Hamburg

Ihr Testament für die Zukunft: "Was bleibt, wenn wir gehen?"

Ihr Testament ist ein sehr persönliches Dokument. Sie überlegen, auch eine gemeinnützige Organisation wie den BUND mit einem Vermächtnis zu bedenken? Das ist ein großer Vertrauensbeweis in unsere Arbeit. Die Notwendigkeit ist hoch: Die Natur ist mit ihrer Artenvielfalt und ihrem Reichtum an Ökosystemen mehr denn je gefährdet. Im Natur- und Umweltschutz ist Ihre testamentarische Zuwendung gut investiert.

Ihr Vertrauen möchten wir gern zurückgeben: Lucas Schäfer verantwortet im BUND Landesverband Hamburg die Betreuung des Nachlasses und begleitet Sie auf Ihrem individuellen Wege zum fertigen Testament. Dabei werden wir von einer externen Fachanwältin für Erb­recht unterstützt. Wo auch immer Sie gerade im Prozess der Testamenterstellung stehen, sind wir für Sie da. In einem persönlichen Telefonat stellen Sie sicher, dass Ihr Testament genau das beinhaltet, was Sie sich wünschen. Melden Sie sich bei Ihrem Ansprechpartner, Lucas Schäfer. 

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Lucas Schäfer

Ansprechpartner für Erbschaften und Vermächtnisse
E-Mail schreiben Tel.: (040) 600 387 11

Vier Schritte zu Ihrem Testament

Wir gehen sie gemeinsam

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Fragen und Antworten zum Thema Testament und Vermächtnis

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Kann man den Natur- und Umweltschutz in einem Testament bedenken?

Ja, dies ist möglich! Sie können den BUND Hamburg als Allein- oder Miterben einsetzen oder mit einem Vermächtnis in einem Testament bzw. Erbvertrag bedenken.

Was ist der Unterschied zwischen einem Erbe und einem Vermächtnis?

Eine Person übernimmt mit einem Erbe alle Rechte und Pflichten und wird somit zur Rechtsnachfolgerin der/des Verstorbenen. Ein Vermächtnis hingegen hinterlässt einer Person oder einer Organisation nicht ein gesamtes Erbe, sondern z.B. einen bestimmten Geldbetrag oder einen festgelegten Anteil am Erbe. Das kann ein Bild sein, ein Möbelstück oder ein Auto. Wer erbt, ist verpflichtet, das Vermächtnis herauszugeben.

Was ist ein digitaler Nachlass?

Zum digitalen Nachlass gehören Ihre im Internet befindlichen Daten. Das sind zum Beispiel E-Mail-Konten, Onlineprofile bei Facebook und weiteren Social-Media-Diensten sowie in Onlinespeichern befindliche Bilder und Dokumente. Der BUND informiert Sie zum Thema digitaler Nachlass.

Gibt es ein Formular oder einen Vordruck für ein Testament?

Ein Testament ist eine sehr persönliche Angelegenheit. Man unterscheidet das privatschriftliche, vollständig von Hand geschriebene Testament und das notarielle oder öffentliche Testament. Dieses wird bei einem/einer Notar*in erklärt und durch diese*n aufgeschrieben. Beispiele hierfür finden Sie in der kostenlosen BUND-Vorsorgemappe, die unser Bundesverband in Berlin Ihnen gerne zuschickt.

Gibt es Empfehlungen für einen sicheren Aufbewahrungsort für ein Testament?

Am sichersten und einfachsten ist es, das Testament beim Amtsgericht zu hinterlegen. Ein*e Notar*in kann dies auch verwahren

Was passiert, wenn ich kein Testament hinterlasse?

Wenn Sie kein Testament verfasst haben, gilt automatisch die gesetzliche Erbfolge. Dann kann es sein, dass Ihr Besitz und Vermögen nicht diejenigen erreicht, die Sie bedenken wollten. Gibt es keine Erben, fällt alles dem Staat zu.

Kann mich der BUND bei der Erstellung meines Testaments beraten?

Eine rechtliche Beratung im Sinne einer rechtssicheren Auskunft kann gern gemeinsam vereinbart werden. Die Auskunft ist für Sie kostenfrei.

Der BUND begleitet Sie gern bei all Ihren Fragen.

Fallen für den BUND irgendwelche Kosten oder Steuern an?

Nein, der BUND Hamburg ist von der Erbschafts- und Schenkungssteuer befreit.

Müssen besondere Angaben im Testament gemacht werden, wenn der BUND bedacht werden soll?

Falls Sie den BUND Hamburg in Ihrem Testament als Erben einsetzen oder ihn mit einem Vermächtnis bedenken möchten, benötigen Sie folgende Angaben:

Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland Landesverband Hamburg e.V.
Lange Reihe 29, 20099 Hamburg

Vereinsregister: Düsseldorf VR 54 63

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